Grundsätze der Leistungsbewertung an der GS „ Am Tanger “
1. Grundlagen zur Leistungsbewertung
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der ab dem 1. Februar 2013 geltenden Fassung
- Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an
Förderschulen RdErl. des MK vom 20.06.2014 - 23 - 83200
- Lehrpläne für die Grundschule Sachsen-Anhalt
2. Grundsätze der Leistungsbewertung
∙ Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des
Schülers Aufschluss geben; sie soll auch für die weitere Förderung der Schülerin oder des
Schülers sein.
∙ Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten.
∙ Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler in den
Bewertungsbereichen „unterrichtsbegleitende Bewertung“ sowie „Klassenarbeiten“
erbrachte Leistungen.
3. Pädagogisches Leistungsprinzip
∙ Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven
Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe
der Grundschule.
∙ Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das
Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet.
∙ Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern sondern sie vor allem
auch zu ermöglichen und zu fördern.
∙ Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus
und leitet sie dazu, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln.
∙ Die Erfahrungen, allein oder gemeinsam mit anderen Leistungen erbringen zu können,
stärkt Selbstbewußtsein und Selbstvertrauen. Die Kinder lernen zunehmend, die Erfolge
ihres Lernens zu reflektieren und ihre Leistungen richtig einzuordnen.
∙ Die Leistungsbewertung orientiert sich an den Lehrplänen und am erteilten Unterricht.
∙ In die Leistungsbewertung fließen alle von den Schülern in Zusammenhang mit dem
Unterricht erbrachten Leistungen ein.
4. Bewertungsbereiche
4.1 Klassenarbeiten
4.1.1 Klassenarbeiten sind mit Bezug auf Inhalt und Aufgabenstellung komplex angelegte
schriftliche Leistungsnachweise, die von allen Schülern einer Klasse unter gleichen
Bedingungen anzufertigen sind.
4.1.2 Anzahl der Klassenarbeiten
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Deutsch
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Mathematik |
Sachunterricht |
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Klasse 3 1. Halbjahr |
1 |
1 |
1
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Klasse 3 2. Halbjahr
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1 |
1 |
1 |
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Klasse 4 1. Halbjahr
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1 |
1 |
1 |
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Klasse 4 2. Halbjahr
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1 |
1 |
1 |
4.1.3 Klassenarbeiten repräsentieren jeweils 20 v. H. der Halbjahres- bzw. Gesamtnote.

