Schulordnung
1. Allgemeine Grundsätze
Schule ist für uns mehr als Unterricht. Im Vordergrund stehen Erziehung und Persönlichkeitsbildung. Dazu gehört ein gewisser Ordnungsrahmen, den wir in dieser Schulordnung abstecken. Unser Ziel ist die Schaffung eines sozialen Klimas, das ermutigend und positiv auf die Bedürfnisse junger Menschen eingeht. Dabei ist es unerlässlich, dass sich alle Beteiligten untereinander mit Achtung und Rücksicht begegnen.
Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Mitarbeitern, Kindern und Eltern. Einsatzbereitschaft und Leistungswille, Hilfsbereitschaft und Offenheit sowie das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend.
Diese Schulordnung soll unsere Schule zu einem Raum machen, in dem sich alle wohlfühlen und gegenseitig vertrauen und in dem ein ungestörtes und motiviertes Arbeiten möglich ist. Das verlangt selbstverantwortliches Handeln, Rücksichtnahme und Toleranz. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. (Grundgesetz, Art. 3). Alle am Erziehungsprozess Mitwirkenden sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Schul- und Hausordnung und tragen auch durch ihr Verhalten außerhalb zum guten Ruf der Schule bei.
2. Schulordnung für Eltern
Damit die Kinder in der Grundschule ohne Störung lernen können, ist die Unterstützung durch die Eltern unbedingt erforderlich.
Darum sollten Eltern folgendes beachten:
Eltern sind verpflichtet
- die Kinder regelmäßig und pünktlich zur Schule zu schicken. Kinder, die zu spät kommen, stören den
Unterricht.
- Um die Selbständigkeit der Kinder zu entwickeln, sollten diese ohne Begleitung der Eltern das
Schulgebäude betreten.
- ihre Kinder mit dem notwendigen Arbeitsmaterial auszustatten. Das bedeutet auch, dass sie das
Material regelmäßig auf seine Vollständigkeit hin kontrollieren sollten.
- bei Krankheit des Kindes bis 8.00 Uhr in der Schule anzurufen. Vom Klassenlehrer kann ggf. eine
ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
- eine Freistellung des Unterrichts nur aus wichtigen Gründen zu beantragen. Der Antrag muss
rechtzeitig (eine Woche vorher) beim Klassenlehrer abgegeben werden. In begründeten Fällen kann
ein Schüler freigestellt werden
- bis zu 1 Tag vom Klassenleiter
- bis zu 10 Tagen vom Schulleiter.
Eltern wird empfohlen, alle Kleidungsstücke und Materialien für den Unterricht mit dem Namen ihres Kindes zu versehen. So werden diese nicht vertauscht und gehen nicht so leicht verloren. Ein gesundes Pausenfrühstück und ausreichende Getränke tragen zum besseren Lernen bei. Geld sollten die Kinder nur zur Schule mitbringen, wenn es eingesammelt wird. Günstig hierfür ist eine mit Namen versehene Geldbörse. Bei Änderungen von Daten (z. B. Adresse / Telefonnummer) ist eine umgehende Mitteilung an die Klassenleitung/Sekretärin schriftlich notwendig. Eine Abmeldung des Kindes von der Schule im Falle eines Umzuges muss spätestens drei Tage vorher im Sekretariat erfolgen. Alle Eltern sollten auch die SCHULORDNUNG IHRER KINDER kennen und sie anleiten, diese zu befolgen.
3. Haus- und Hofordnung für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule „Am Tanger“
Tangerhütte
Unsere Schule ist der gemeinsame Arbeitsplatz für SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen und das Hauspersonal. Ein erfolgreiches und friedliches Zusammenarbeiten, in einer Umgebung, in der sich alle wohlfühlen sollen, erfordert gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Verantwortungs-bewusstsein. Deshalb ist es notwendig, dass ich folgende Regeln einhalte:
- Wenn ich mit dem Fahrrad zur Schule komme, sollte ich nicht vergessen, es abzuschließen.
Schulgebäude
- Ab 7.10 Uhr kann ich in den Klassenraum gehen, mich ruhig beschäftigen und auf den Unterricht
vorbereiten.
- Die Arbeitsmaterialien und Schulmappen der Mitschüler und Lehrer gehören nicht mir und deshalb
lasse ich sie in Ruhe.
- Im Schulgebäude, in der Turnhalle und in den Umkleideräumen verhalten wir uns in angemessener /
gemäßigter Lautstärke.
- Beim Mittagessen sind wir leise und achten auf ein ordentliches Essverhalten.
- Auf den Fluren laufen wir nicht.
- Die Wände in den Räumen und auf den Fluren werden nicht bemalt oder beschmutzt, Abfall gehört in
den Papierkorb.
- Auf der Treppe gilt für uns oberste Vorsicht. Niemand darf sich über das Geländer beugen.
- Der Fahrstuhl darf nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzt werden.
- Gegenstände, die andere verletzen können oder den Unterricht stören, dürfen nicht mit zur Schule
gebracht werden. Dazu zählen wir Waffen jeder Art, Feuerzeuge oder Streichhölzer, Knallkörper und
elektronische Geräte.
Schulgelände
- Während der Pausen nehmen wir Rücksicht auf die anderen Kinder und spielen gefahrlosmiteinander.
Auch Beschimpfungen tun weh.
- Kinder die weinen und Kummer haben, werden von mir getröstet.
- Wenn ich Sorgen habe, wende ich mich an die Erwachsenen,die während der Pause Aufsicht haben.
- Mit den Spielgeräten auf dem Schulgelände gehe ich sorgsam um, als wären es meine eigenen.Die
Sandfläche ist nicht zum Spielen geeignet, sondern dient nur als „Landefläche“ unter dem
Klettergerüst.
- Ball spielen wir auf den dafür vorgesehenen Plätzen.
- Beim Fußballspielen halte ich die vorgegebenen Regeln der Fairness ein.
- Bei ungünstigen Wettersituationen entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft über den Aufenthalt in
der Pause.
- Es sieht nicht schön aus, wenn Verpackungen und andere Dinge herumliegen. Deshalb werfe ich den
Abfall in die Müllbehälter.
- Äste und Zweige reißen wir nicht von den Bäumen ab.
Bei Nichteinhaltung der Regelungen treten entsprechende Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen in Kraft. (Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.08.2005) Diese Schulordnung wurde am 26.04.2012 von der Gesamtkonferenz beschlossen.