Hygieneplan der Grundsschule "Am Tanger" Tangerhütte
Grundschule „Am Tanger“ Stand: 09.11.2020
Bismarckstr. 65
39517 Tangerhütte
Hygieneplan entsprechend des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
im Rahmen der Corona-Epidemie
Der Hygieneplan enthält Anforderungen zur Vermeidung von Infektionen jeder Art. Dieser Plan ist
vom Landespersonal (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) zu beachten, das
technisch-administrative Personal wird um Beachtung gebeten.
Das Reinigungspersonal richtet sich nach dem Reinigungsvertrag.
Die Ergänzung/Aktualisierung erfolgt aufgrund der besonderen aktuellen Situation im Rahmen
der Coronaepidemie.
Grundlage ist die zweite Verordnung zur Änderung der achten
SARS-COV-2- Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 und der Rahmenplan für
die Hygienemaßnahme des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.11.2020.
Die Schulgemeinde ist gemeinsam gefordert, die infektionshygienischen Anforderungen
dieses Planes einzuhalten. Die gegenseitige Information bei Auffälligkeiten ist deshalb vorrangig.
1.1. Schulreinigung
Die Reinigung der Schulbereiche erfolgt täglich durch unser eigenes Reinigunggspersonal.
Der aushängende Reinigungs-/Desinfektionsplan ist hierbei zu beachten
(siehe Anlage). Bei der Reinigung festgestellte Auffälligkeiten werden
dem Schulleiter unmittelbar mitgeteilt.
Nach der Hofpause 09.40 Uhr erfolgt eine Flächendesinfektion der
Treppengeländer, Türklinken und Toiletten durch Frau Friedrichsdorf.
Nach Beendigung des Unterrichtes erfolgt die Flächendesinfektion der
Tische, Treppengeländer, Türklinken und Toiletten sowie eine gründliche Reinigung des Schulgebäudes
laut Reinigungsplan. (Frau Braune, Frau Ziebarth)
1.2. Lüftungsmaßnahmen
Die Räume werden während des Unterrichts regelmäßig gelüftet, durch weites Öffnen von mehreren
Fenstern. Je nach Außentemperatur sind maximal zehn Minuten ausreichend.
Das Lüften der Unterrichtsräume ist vom anwesenden Personal zu veranlassen.
1.3. Wasserversorgung
Durch das weit verzweigte Wasserleitungsrohrnetz innerhalb des Schulgebäudes mit
zahlreichenunterschiedlichen Entnahme- und Versorgungsstellen entsteht Stagnationswasser.
Während langer Standzeiten können sich Inhaltsstoffe der Leitungen, der Armaturen gelöst haben
und die Trinkwasserqualität negativ beeinflussen.
Außerdem besteht die Möglichkeit für bestimmte Keime sich zu vermehren. 1x pro Woche werden
durch den Hausmeister die Wasserhähne geöffnet werden und Standwasser abgelassen werden.
1.4. Verhalten bei Betreten der Schule durch schulfremde Personen
Schulfremde Personen müssen sich an- und abmelden. Bei Eintreffen ist nach aktuellen
Erkrankungszeichen zu fragen. Diese betreffen:
- Husten
- Fieber
- sowie die Information, ob Kontakt zu bestätigt Corona-Infizierten Personen in den letzten
14 Tagen bestand.
Die Anwesenheit ist im Sekretariat zu dokumentieren.
1.5. Besondere Hygienemaßnahmen
Abstand: Soweit hier keine Ausnahmen zugelassen sind, ist zwischen allen Personen ein
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das heißt insbesondere auch der Verzicht auf
Körperkontakt wie Umarmen und Händeschütteln, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus
unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.
Dazu gehören auch das Einhalten der Hust- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge
oder in ein Taschentuch) und die Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund.
Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 30 Sekunden. In den Sanitärräumen
stehen Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung und werden regelmäßig aufgefüllt.
Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden vorgehalten.
Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen
Personen geteilt werden.
Alltagsmasken: Außer während des Unterrichts, in Bereichen die ausschließlich dem pädagogischen,
administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind und in Büros zur Einzelnutzung
ist innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand
von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten eine Mund-
Nasen-Bedeckung zu tragen. Individuelle Absprachen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im
Unterricht sind möglich. Das Recht jeder einzelnen Person darüber hinaus immer dann eine Mund-
Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie es möchte, bleibt davon unberührt.