Hygieneplan der Grundsschule "Am Tanger" Tangerhütte

 

 Grundschule „Am Tanger“                                                                                     Stand:  09.11.2020

 Bismarckstr. 65

 39517 Tangerhütte                                                                                             

 

 

 Hygieneplan entsprechend des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

 im Rahmen der Corona-Epidemie

 

  Der Hygieneplan enthält Anforderungen zur Vermeidung von Infektionen jeder Art. Dieser Plan ist

  vom  Landespersonal (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) zu beachten, das

  technisch-administrative Personal wird um Beachtung gebeten.

  Das Reinigungspersonal richtet sich nach dem Reinigungsvertrag.

  Die Ergänzung/Aktualisierung erfolgt aufgrund der besonderen aktuellen Situation im Rahmen

  der  Coronaepidemie.

  Grundlage ist die zweite Verordnung zur Änderung der achten

  SARS-COV-2- Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 und der Rahmenplan für

  die   Hygienemaßnahme des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.11.2020.

  Die Schulgemeinde ist gemeinsam gefordert, die infektionshygienischen Anforderungen

  dieses Planes einzuhalten. Die gegenseitige Information bei Auffälligkeiten ist deshalb vorrangig.



 

  1.1.    Schulreinigung


•  Die Reinigung der Schulbereiche erfolgt täglich durch unser eigenes Reinigunggspersonal.

•  Der aushängende Reinigungs-/Desinfektionsplan ist hierbei zu beachten  

  (siehe Anlage). Bei der Reinigung festgestellte Auffälligkeiten werden

  dem Schulleiter unmittelbar mitgeteilt.

•  Nach der Hofpause 09.40 Uhr erfolgt eine Flächendesinfektion der 

  Treppengeländer, Türklinken und Toiletten durch Frau Friedrichsdorf.

•  Nach Beendigung des Unterrichtes erfolgt die Flächendesinfektion der 

  Tische, Treppengeländer, Türklinken und Toiletten sowie eine gründliche Reinigung des Schulgebäudes

  laut Reinigungsplan. (Frau Braune, Frau Ziebarth)



 

  1.2.    Lüftungsmaßnahmen


•  Die Räume werden während des Unterrichts regelmäßig gelüftet, durch weites Öffnen von mehreren 

  Fenstern. Je nach Außentemperatur sind maximal zehn Minuten ausreichend.

•  Das Lüften der Unterrichtsräume ist vom anwesenden Personal zu veranlassen.



 

  1.3.    Wasserversorgung


  Durch das weit verzweigte Wasserleitungsrohrnetz innerhalb des Schulgebäudes mit 

  zahlreichenunterschiedlichen Entnahme- und Versorgungsstellen entsteht Stagnationswasser. 

  Während langer Standzeiten können sich Inhaltsstoffe der Leitungen, der Armaturen gelöst haben

  und die Trinkwasserqualität negativ beeinflussen.

  Außerdem besteht die Möglichkeit für bestimmte Keime sich zu vermehren. 1x pro Woche werden

  durch  den Hausmeister die Wasserhähne geöffnet werden und Standwasser abgelassen werden.

 

 

                                                                                                                                               

  1.4.    Verhalten bei Betreten der Schule durch schulfremde Personen


•  Schulfremde Personen müssen sich an- und abmelden. Bei Eintreffen ist nach aktuellen  

  Erkrankungszeichen zu fragen. Diese betreffen:

   - Husten

   - Fieber

   - sowie die Information, ob Kontakt zu bestätigt Corona-Infizierten Personen in den letzten

     14 Tagen bestand.

  Die Anwesenheit ist im Sekretariat zu dokumentieren.



 

  1.5.   Besondere Hygienemaßnahmen


  Abstand: Soweit hier keine Ausnahmen zugelassen sind, ist zwischen allen Personen ein 

  Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das heißt insbesondere auch der Verzicht auf

  Körperkontakt wie Umarmen und Händeschütteln, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus

  unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.

 

  Dazu gehören auch das Einhalten der Hust- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge

  oder in ein Taschentuch) und die Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund.

 

  Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 30 Sekunden. In den Sanitärräumen

  stehen Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung und werden regelmäßig aufgefüllt.

  Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden vorgehalten.

  Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen

  Personen geteilt werden.

 

  Alltagsmasken: Außer während des Unterrichts, in Bereichen die ausschließlich dem pädagogischen,

  administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind und in Büros zur Einzelnutzung

  ist innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand

  von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten eine Mund-

  Nasen-Bedeckung zu tragen. Individuelle Absprachen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im

  Unterricht sind möglich. Das Recht jeder einzelnen Person darüber hinaus immer dann eine Mund-

  Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie es möchte, bleibt davon unberührt.

                                                                                                                                               

 




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