5. Förderkonzept der Grundschule ,,Am Tanger" Tangerhütte
5.1. Grundaussagen unseres Förderkonzepts
Jedes Kind ist willkommen und hat das Recht auf Anerkennung seines individuellen Lernstandes und Lernfortschritts.
Wir lernen im gemeinsamen Unterricht unter Berücksichtigung der aktuellen räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen.
Die Förderung erfolgt lernprozessbegleitend im Klassenverband und/oder in der Kleingruppe, selten in der Einzelförderung.
5.2. Organisationsformen der präventiven und lernprozessbegleitenden Förderung
5.2.1. Diagnostik
5.2.1.1. Vorschule
- Grundschullehrerinnen kontaktieren ab Oktober die Kindergruppen der zukünftigen
Einschüler der Kita „Anne Frank“ Tangerhütte und Kita „Sonnenkäfer“ Cobbel mit
dem Ziel der Orientierung auf bestimmte Vorläuferfertigkeiten in Vorbereitung der
Schulzeit.
- Gestaltung einer Elternversammlung und Beratung der Eltern nach Bedarf
- Hospitationen in der integrativen Kindergartengruppe mit anschließenden
Beratungsgesprächen für die Eltern und Erzieherinnen erfolgen bei Bedarf durch
die Förderschullehrerin.
- Lehrerinnen der Grundschule „Am Tanger“ Tangerhütte nehmen an den
Vorschuluntersuchungen des Gesundheitsamtes teil
5.2.1.2. Anfangsunterricht
In den ersten sechs Unterrichtswochen werden verschiedene förderdiagnostische
Maßnahmen durchgeführt:
- Beobachtung und Führung der Lernanfänger im Unterricht und außerhalb durch die
Klassen- und Fachlehrer, päd. Mitarbeiter und Förderlehrer
- Durchführung gezielter diagnostischer Maßnahmen zur Ermittlung der
Lernvoraussetzungen an zwei – drei Diagnostiktagen durch das Diagnostikteam
5.2.2. Förderung in der SEP
Ziel der präventiven Maßnahmen ist es, sonderpädagogischen Förderbedarf abzuwenden bzw. zu mindern und so früh wie möglich auf die individuelle Lernausgangslage zu reagieren.
Möglichkeiten:
- Differenzierung im Unterricht
- Nutzung der Niveaustufen im Lehrwerk
- personelle Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiter bzw. Schulhelfer
entsprechend der aktuellen personellen Bedingungen
- Gewährung des Nachteilsausgleiches bei Lernschwierigkeiten mit dem
Schwerpunkt: Deutsch und/oder Mathematik
→ Lernen in kleinen Lerngruppen mit dem Ziel der Basisförderung im Lesen, Schreiben und Rechnen:
Zeitraum: 2. Halbjahr / 1. Schulbesuchsjahr
und
1. Halbjahr / 2. Schulbesuchsjahr
Rückintegration: 2. Halbjahr / 2. Schulbesuchsjahr
- Basisförderung zur Lesetechnik erfolgt mit dem Lernmaterial nach dem
„IntraActPlus Konzept“ von Jansen, Streit durch die Förderschullehrerin
5.2.3. Förderung in den Klassenstufen 3 und 4
- Schüler mit erheblichen Lernschwierigkeiten erhalten einen zeitlich begrenzten
Nachteilsausgleich auf Beschluss der Klassenkonferenz
- Schüler mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt, die im gemeinsamen Unterricht
zielgleich unterrichtet werden, erhalten einen umfänglichen NT nach Art und Grad
des Förderbedarfs; Förderlehrer, Klassenlehrer
- Schüler mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden zieldifferent im
Regelunterricht gefördert.
Sie lernen mit einem Partner bei Bedarf.
Sie lernen in der Kleingruppe nach individuellen Förder- und Entwicklungsplänen
mindestens zwei Stunden im Fach Deutsch und/oder Mathematik wöchentlich.
Leistungsnachweise werden nach Möglichkeit in der Kleingruppe bzw.
Einzelsituation mit dem Förderlehrer erbracht.
Klassenarbeiten werden nicht benotet.
Sie nutzen Materialien entsprechend ihres Lernstandes im Regelunterricht
zum Teil lehrwerkfrei.
5.3. Dokumentation der individuellen Lernentwicklungsstände der Schüler
Anlegen eines Portfolios für jeden Schüler der SEP mit dem Schuljahr 2014/15.
Inhalt: - Dokumentation der Lernstandentwicklung
- Darstellung von Lernstandsnachweise
- Dokumentation der Lernentwicklungsgespräche und Zielvereinbarungen
mit den Kindeseltern
Fortführung der Dokumentationen und Aufbau des Portfolios bis zur Klassenstufe 4
5.4. Interpersonelle Zusammenarbeit
Sie erfolgt mit allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Personen und Institutionen, die temporär eine Rolle für die individuelle Entwicklung des Kindes spielen.
Grundsatz: „Kurze Wege“!