5.      Förderkonzept der Grundschule ,,Am Tanger" Tangerhütte


5.1.     Grundaussagen unseres Förderkonzepts

 

Jedes Kind ist willkommen und hat das Recht auf Anerkennung seines individuellen Lernstandes und Lernfortschritts.

Wir lernen im gemeinsamen Unterricht unter Berücksichtigung der aktuellen räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen.

Die Förderung erfolgt lernprozessbegleitend im Klassenverband und/oder in der Kleingruppe, selten in der Einzelförderung.

 

5.2.        Organisationsformen der präventiven und lernprozessbegleitenden Förderung

5.2.1.     Diagnostik

5.2.1.1.  Vorschule

 

- Grundschullehrerinnen kontaktieren ab Oktober die Kindergruppen der zukünftigen

  Einschüler der Kita  „Anne Frank“ Tangerhütte und Kita „Sonnenkäfer“ Cobbel mit 

  dem Ziel der Orientierung auf bestimmte Vorläuferfertigkeiten in Vorbereitung der

  Schulzeit.

- Gestaltung einer Elternversammlung und Beratung der Eltern nach Bedarf

- Hospitationen in der integrativen Kindergartengruppe mit anschließenden

  Beratungsgesprächen für die Eltern und Erzieherinnen erfolgen bei Bedarf durch 

  die Förderschullehrerin.

- Lehrerinnen der Grundschule „Am Tanger“ Tangerhütte nehmen an den

  Vorschuluntersuchungen des Gesundheitsamtes teil

 

5.2.1.2.  Anfangsunterricht

 

In den ersten sechs Unterrichtswochen werden verschiedene förderdiagnostische

Maßnahmen durchgeführt:

- Beobachtung und Führung der Lernanfänger im Unterricht und außerhalb durch die

  Klassen-  und Fachlehrer, päd. Mitarbeiter und Förderlehrer

- Durchführung gezielter diagnostischer Maßnahmen zur Ermittlung der 

  Lernvoraussetzungen an zwei – drei Diagnostiktagen durch das Diagnostikteam

 

5.2.2.  Förderung in der SEP


Ziel der präventiven Maßnahmen ist es, sonderpädagogischen Förderbedarf abzuwenden bzw. zu mindern und so früh wie möglich auf die individuelle Lernausgangslage zu reagieren.

 

Möglichkeiten:

- Differenzierung im Unterricht

- Nutzung der Niveaustufen im Lehrwerk

- personelle Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiter bzw. Schulhelfer

  entsprechend der aktuellen personellen Bedingungen

- Gewährung des Nachteilsausgleiches bei Lernschwierigkeiten mit dem

  Schwerpunkt: Deutsch und/oder Mathematik

  → Lernen in kleinen Lerngruppen mit dem Ziel der Basisförderung im Lesen, Schreiben und Rechnen: 


 

      Zeitraum:              2. Halbjahr  / 1. Schulbesuchsjahr  

 

                                        und

 

                                   1. Halbjahr  / 2. Schulbesuchsjahr

 

      Rückintegration:   2. Halbjahr  /  2. Schulbesuchsjahr

 

 

- Basisförderung zur Lesetechnik erfolgt mit dem Lernmaterial nach dem   

 

   „IntraActPlus Konzept“ von Jansen, Streit durch die Förderschullehrerin

 


5.2.3.  Förderung in den Klassenstufen 3 und 4

 

- Schüler mit erheblichen Lernschwierigkeiten erhalten einen zeitlich begrenzten 

 

  Nachteilsausgleich auf Beschluss der Klassenkonferenz

 

- Schüler mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt, die im gemeinsamen Unterricht

 

  zielgleich unterrichtet werden, erhalten einen umfänglichen NT nach Art und Grad

 

  des Förderbedarfs; Förderlehrer, Klassenlehrer

 

- Schüler mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden zieldifferent  im

 

  Regelunterricht gefördert.

 

  Sie lernen mit einem Partner bei Bedarf.

 

  Sie lernen in der Kleingruppe nach individuellen Förder-  und Entwicklungsplänen

 

  mindestens zwei Stunden im Fach Deutsch und/oder Mathematik wöchentlich.

 

  Leistungsnachweise werden nach Möglichkeit in der Kleingruppe bzw.

 

  Einzelsituation mit dem Förderlehrer erbracht.

 

  Klassenarbeiten werden nicht benotet.

 

  Sie nutzen Materialien entsprechend ihres Lernstandes im Regelunterricht

 

  zum Teil lehrwerkfrei.

 

 

5.3.  Dokumentation der individuellen Lernentwicklungsstände der Schüler

 

Anlegen eines Portfolios für jeden Schüler der SEP mit dem Schuljahr 2014/15.

 

Inhalt:  -  Dokumentation der Lernstandentwicklung

 

            -  Darstellung von Lernstandsnachweise

 

            -  Dokumentation der Lernentwicklungsgespräche und Zielvereinbarungen

 

                mit den Kindeseltern

 

 

Fortführung der Dokumentationen und Aufbau des Portfolios bis zur Klassenstufe 4

 

 

5.4.  Interpersonelle Zusammenarbeit

 

Sie erfolgt mit allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Personen und Institutionen, die temporär eine Rolle für die individuelle Entwicklung des Kindes spielen.

 

Grundsatz:  „Kurze Wege“!

 

 




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