6. Sächliche Ausstattung
Für die räumliche Ausstattung unserer Grundschule sind folgende Bedingungen an unserer Schule seit dem Schuljahr 2012/13 gegeben:
1. Lernen
- Klassen- und Fachräume nach Maßgabe der Schulbaurichtlinie
- Zusätzliche Fachräume für Gestalten und Musik/Chor
- 18 Schülerarbeitsplätze – Computerraum
- seit dem Schuljahr 2022/23 : 9 digitale Tafeln und 80 I-Pads
2. Betreuen und Fördern
- Schülerbibliothek
- Förderräume für die inklusive Beschulung
- Räume für schulspezifische Angebote
3. Verpflegung und Gesundheit
- Ausstattung des Speiseraumes mit angemessen Tischen und Stühle auch für die Öffentlichkeitsarbeit
- Sanitätsräume
- Kinderküche
- Begegnung und Kommunikation, Öffnung der Schule
- Begegnungsräume
- Mehrfachräume (Atrium, Speiseraum als Aula mit entsprechender Bestuhlung und Medientechnik)
- Freigelände mit Sport-und Spielflächen
Klassenräume:
Die notwendige Binnendifferenzierung ist Voraussetzung für gemeinsames Lernen und wird grundsätzlich durch verstärkte Orientierung an offenen Unterrichtsformen ermöglicht. Diese Unterrichtsformen fördern Selbstbestimmung und Selbstverantwortung und werden Schülerinnen und Schülern aller Leistungsniveaus gerecht. Dies wird u.a. durch folgende Maßnahmen erreicht:
- Kernunterricht
- klassenübergreifender Unterricht
- betreutes eigenverantwortliches Lernen
- klasseninterne Lerngruppen
- Nutzung unterschiedlicher Lernorte
- Lernwerkstatt-Methode
Um diesen Maßnahmen gerecht zu werden, wurden Räume mit Atmosphäre und Wohlbefinden geschaffen. Kinder brauchen die Möglichkeit zur Bewegung, können ihren Lernort wählen und wechseln. Offene Regale in kindlicher Höhe und Eigentumsschränke bieten geordnete Materialien zu allen Unterrichtsbereichen, die dem Kind selbstständiges Arbeiten und Erfahrungen ermöglicht.
Die Ausstattung der Klassenzimmer enthält Unterrichtsmaterial für alle Jahrgänge der Schuleingangsphase und darüber hinaus zielgerichtetes Material für besondere Entwicklungsbedürfnisse. (Fördermaterialien)